Sachverständigentätigkeit

Kathrin Wörner ist seit dem 5. März 2009 von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Kosmetikergewerbe Teilgebiet Permanent Make-up.

In dieser Funktion erstelle ich neutrale, unabhängige, wertfreie und fachlich fundierte Sachverständigengutachten rund um das Thema Permanent Make-up – insbesondere bei Streitfällen, Unsicherheiten über die Ausführung oder dem Verdacht auf unsachgemäße und nicht fachgerechte Pigmentierungen. Auch die Frage nach der Korrekturmöglichkeit einer Verzeichnung kann fachlich beantwortet werden. Das Gutachten dient zur Erklärung technischer Streitfragen und kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich verwendet werden.

Anlässe zur Erstellung eines Gutachtens

  • Verzeichnungen, Formfehler oder Asymmetrien nach einer Permanent Make-up Behandlung
  • Farbveränderungen oder fehlerhafte Pigmentverläufe
  • Hygienische oder technische Mängel bei der Ausführung
  • Reklamationen durch Kundinnen / Kunden
  • Streitigkeiten zwischen Kunde und Behandler
  • Beweisführung für rechtliche Auseinandersetzungen (z. B. vor Gericht, bei der Versicherung)

Leistungsumfang eines Gutachtens

  • Objektive Beurteilung der Haut- und Farbsituation nach einer Permanent Make-up Behandlung
  • Analyse von Linienführung, Pigmentverlauf und Symmetrie
  • Einschätzung der hygienischen und fachlichen Arbeitsweise
  • Aussage zur Qualität der Arbeitsausführung
  • Beurteilung der Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaften Ergebnissen
  • Schriftliches Sachverständigengutachten zur Vorlage bei Gericht oder zur Klärung von Reklamationen
  • Fotodokumentation des betroffenen Bereichs

Warum ein Gutachten sinnvoll ist:

  • Um einen neutralen, professionellen Blick auf das Ergebnis zu erhalten.
  • Zur Klärung von Streitfällen mit Behandlerinnen oder Studios
  • Zur Beweissicherung bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen
  • Zur Orientierung, ob eine Korrektur überhaupt möglich und sinnvoll ist, weil eine unabhängige  Bewertung Vertrauen schafft – für alle Beteiligten. 

Ihre Vorteile:

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Handwerkskammer Region Stuttgart) verfüge ich über eine langjährige Fachpraxis im Bereich Permanent Make-up. Meine Gutachten sind juristisch belastbar, fachlich fundiert und werden mit höchster Diskretion und Sorgfalt erstellt. 

Regelmäßige Fortbildungen im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit gewährleisten einen aktuellen Wissensstand und sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal meiner Arbeit. So Stelle ich sicher, dass meine fachliche Expertise stets den neues Stand der Technik und Praxis entsprechen. 

Kontakt

Wenn Sie ein Gutachten im Bereich Permanent Make-up benötigen oder Fragen zu einem bestehenden Permanent Make-up haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Ich berate Sie individuell, vertraulich und neutral.

Kompetenznachweise

Gesetzlich geforderte Fortbildungen & Kompetenznachweise als öffentlich bestellte Sachverständige für Kosmetik Teilgebiet Permanent Make-up.

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Permanent Make up

Permanent Make-up (PMU) ist eine spezielle kosmetische Pigmentierung, bei der hochwertige Farbpigmente mittels feiner Nadeln in die oberste Hautschicht eingebracht werden. Ziel ist es, die natürlichen Gesichtszüge dauerhaft zu betonen und kleine Unregelmäßigkeiten optisch zu korrigieren. Typische Anwendungsbereiche sind Augenbrauen, Lidstriche und Lippenkonturen. 

Als Expertin für das Fachgebiet Permanent Make-up erstelle ich neutrale, unabhängige, wertfreie und fachlich fundierte Sachverständigengutachten zur sach- und fachgerechten Ausführung von Permanent Make-up. Ich bin bundesweit tätig und werde von Gerichten, Rechtsanwälten, Versicherungen und Privatpersonen mit der Erstellung eines schriftlichen und/oder mündlichen Sachverständigengutachten beauftragt
 

 

Warum werden Sachverständige beauftragt?

Sachverständige (auch Gutachter genannt) nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung, über die der Richter keine eigene Fachkenntnis hat. Gutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und objektiv fachlich zu beurteilen. Die von Sachverständigen erstellten Gutachten sind unverzichtbare und wichtige Instrumentarien zur richterlichen Überzeugungsbildung. Der Richter hat sich auf diese Weise - nach Überprüfung der Erkenntnisse des Sachverständigen - im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine eigene Überzeugung zu bilden.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind solche Gutachter, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (z.B. durch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.). In der Regel sind die Gerichte bemüht, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen.

Wann werden Sachverständige für Permanent Make up beauftragt?

Bestehen Zweifel an der sach- und fachgerechten Ausführung eines Permanent Make-ups oder kommt es zu Streitigkeiten zwischen der Permanent Make-up-Stylistin und der Kundin, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.Die Beauftragung erfolgt entweder durch Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherung oder auch direkt von durch Privatpersonen.
 

Was ist die Aufgabe des Sachverständigen?

Ein Sachverständiger stellt neutral, unabhängig und wertfrei den Ist-Zustand fest, dokumentiert die Ergebnisse und analysiert die Arbeitsausführung als auch die Qualität des Permanent Make-ups. Dabei erfogt die Dokumentation durch eine sorgfältige Inaugenscheinnnahme und durch die Anfertigung aktueller Fotodokumentationen. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang eine Korrektur bei einer Verzeichnung möglich ist, kann fachlich fundiert beantwortet werden. 
 

Über mich

Ich bin ausgebildete Kosmetikerin, Visagistin und Permanent Make-up-Stylistin mit über 30 Jahren Berufserfahrung. Nach erfolgreich bestandenen umfassenden Prüfungen wurde ich am 5. März 2009 von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt.  
 

Sachverständige für das Kosmetikergewerbe Teilgebiet Permanent Make-up

Kathrin Wörner
Oberer Rosberg 33
71334 Waiblingen

Telefon (0 71 51) 9 45 40 63
Telefax (0 71 51) 9 44 75 99
Mobil (01 72) 7 13 41 65
Mail info@kosmetik-sachverstaendige.de
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Wenn Sie ein Gutachten im Bereich Permanent Make-up benötigen oder Fragen zu einem bestehenden Permanent Make-up haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.